Allgemeine Informationen:
Das Fachklinikum Borkum ist von den Verbänden der privaten Krankenversicherer als so genannte „gemischte Krankenanstalt" anerkannt, d. h. Sie können sowohl eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in der Klinik durchführen, als auch im Rahmen einer Akutkrankenhausbehandlung aufgenommen werden. Sie sollten vor Beginn der Antragstellung Ihre Vertragsmodalitäten klären. In beiden Fällen ist es wichtig, dass vor der Aufnahme in der Klinik eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegt.
Antragstellung - Rehabilitationsmaßnahme:
Bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme sollten Sie sich ein spezielles Antragsformular bei Ihrer Krankenversicherung besorgen. Dieses Antragsformular sollten Sie gemeinsam mit Ihrem behandelten Arzt ausfüllen und mit der Bitte um Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Antragstellung – Akutkrankenhausbehandlung:
Wenn Sie im Rahmen einer Akutbehandlung aufgenommen werden sollen, muss der be-handelnde Arzt eine Einweisung ausfüllen und in einem beiliegenden Attest begründen, warum die Behandlung auf Borkum und nicht in einem ortsansässigen Krankenhaus durchgeführt werden soll. Die Einweisung und der Attest werden mit der Bitte um Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht.