Als chronisch erkrankter Patient haben Sie auch in Zeiten von notwendig gewordenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen Anspruch auf eine adäquate medizinische Versorgung. Die ambulanten Versorgungsstrukturen stoßen gerade bei chronisch Erkrankten an ihre Grenzen. Oftmals ist ein stationärer Aufenthalt in einer Fachklinik die einzige Chance für den Patienten auf einen Therapieerfolg. Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme müssen Sie gemeinsam mit dem Arzt bei Ihrem Kostenträger beantragen. Wichtig ist dabei, dass dem Antrag eine medizinisch begründete Stellungnahme Ihres Arztes beigelegt ist; in dieser sollte hervorgehoben werden, dass auf Grund Ihres Krankheitsbildes eine stationäre Maßnahme unter zusätzlicher Nutzung der besonderen therapeutischen Bedingungen des allergen- und schadstoffarmen Hochseereizklimas unbedingt erforderlich ist.
Bei allen Fragen oder Problemen rund um die Beantragung Ihrer Rehamaßnahme steht Ihnen unser kostenloser und unverbindlicher Beratungsservice gerne zur Verfügung.
Patientenbetreuung / Hauptverwaltung Bonn
0228 / 308250
Frau Nikolova und Frau Schulz