Für die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme ist grundsätzlich ein Attest, also eine Befürwortung des Arztes notwendig. Das Attest wird in der Regel von Ihrem Hausarzt ausgestellt, kann aber grundsätzlich auch von einem anderen Arzt ausgestellt werden, bei dem Sie in Behandlung sind (Bsp: Hautarzt oder Allergologe).
In dem Attest des Arztes sollten folgende Punkte thematisiert werden: